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FINANZAMT
Nach § 146a Abs. 4 AO müssen elektronische Kassensysteme dem zuständigen Finanzamt auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck gemeldet werden.
KONFORME
Seit Jahresbeginn 2020 besteht die Pflicht, elektronische Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu versehen.
KASSEN
Jeder, der eine elektronische Registrierkasse verwendet muss eine zertifizierte TSE verwenden. Unsere Kassen sind Finanzamtkonform!
Neuheiten
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Kassen Peripherie